Balkonkraftwerk anmelden

4. Juli 2020 / Balkonkraftwerk Berlin

Balkonkraftwerk anmelden Berlin

Warum, wo und wie sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden?

Balkonkraftwerk anmelden Berlin – Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2016/631 im April 2016 eine sogenannte Bagatellgrenze für die Signifikanz von Stromerzeugungsanlagen festgelegt.

Die Signifikanz für solche Anlagen beginnt bei 800 Watt.

Anlagen unter dieser Bagatellgrenze unterliegen nach Europäischem Recht nicht den Anschlussbestimmungen für Stromerzeugungsanlagen.

Da nach der Deutschen VDE Norm Balkonkraftwerke mit einer Leistung von über 600 Watt nicht zulässig sind, wird die Bagatellgrenze der EU keinesfalls erreicht.

Im Gegensatz zu Österreich hat die deutsche Regierung die Festsetzung der Bagatellgrenze noch nicht umgesetzt, sodass Balkonkraftwerke den gleichen Rechten und Pflichten wie große Photovoltaik Anlagen unterliegen.

Anmeldung muss sein!

Sie müssen Ihr Balkonkraftwerk nach deutschem Recht also anmelden.

Und zwar einerseits bei Ihrem Netzbetreiber, und andererseits bei der Bundesnetzagentur.

Kostenlos beraten lassen: 030-55 27 84 05

Die Anmeldung bei ihrem Netzbetreiber führen Sie entweder selbst durch, oder ihr Elektriker, wenn Sie ihn ohnehin bei der Installation Ihres Balkonkraftwerkes zu Hilfe nehmen.

Zahlreiche Netzbetreiber bieten ein vereinfachtes Meldeverfahren für Balkonkraftwerke an, eine Liste dieser finden Sie auf den Seiten der „Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie“.

Diese bietet auch einen Musterbrief an, falls Ihr Netzbetreiber keine Anmeldeformulare hat.

Balkonkraftwerk anmelden bei Bundesnetzagentur

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist kostenlos und kann durch Sie selbst, Ihren Elektriker, oder einer dritten Person erfolgen.

Auf der Webseite des Marktstammdatenregisters werden Sie in einfachen Schritten und in 20 Minuten durch den Registriervorgang geführt.

Balkonkraftwerk anmelden Berlin

Balkonkraftwerk anmelden Berlin

Sie benötigen dazu die technischen Daten Ihrer Solaranlage, den Namen Ihres Netzbetreibers, sowie das Inbetriebnahme Protokoll und die Rechnung des Installateurs.

Möchten Sie den erzeugten Strom ausschließlich selbst nutzen, sollten Sie bei dem Anmeldevorgang die Frage, ob für den in der Solaranlage erzeugten Strom Zahlungen des Netzbetreibers in Anspruch genommen werden sollen, mit „Nein“ beantworten.

Beabsichtigen Sie, mit Ihrem Balkonkraftwerk Strom zu erzeugen, den Sie an Ihren Netzbetreiber weiterverkaufen, so gelten für Sie die Richtlinien für die Betreiber einer Solaranlage, die eine EEG Vergütung erhalten.

Das ist selbstverständlich aufwändiger und für Besitzer von kleinen Balkonkraftwerken mit der Höchstleistung von 600 Watt auch kaum lohnenswert.

Hinzu kommt, dass sich dann auch das Finanzamt für die Einnahmen interessiert, und dann auch jährliche Mess- sowie Abrechnungsentgelte anfallen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert