Balkonkraftwerk anmelden oder nicht

7. Juli 2020 / Balkonkraftwerk Berlin

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht Berlin

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Nach Europäischem Recht gelten Stromerzeuger, die eine sogenannte Bagatellgrenze von 800 Watt nicht überschreiten, als nicht relevant und nicht anmeldepflichtig.

Das deutsche Recht sieht jedoch vor, dass Photovoltaik Anlagen grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen.

Das liegt an den langsamen Mühlen der Politik, auf die Umsetzung der Europäischen Verordnung muss gewartet werden.

Nach der Nierderspannungsanschlussverordnung ist der Endverbraucher auch dazu verpflichtet, sein Balkonkraftwerk bei dem jeweiligen Netzbetreiber anzumelden.

Es gibt eine Grauzone

Diese ungeregelte Gesetzeslage zwischen der EU und deutschem Recht wird von vielen Balkonkraftwerk-Besitzern als „Grauzone“ interpretiert, daher der Begriff Guerilla-Photovoltaik.

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht Berlin

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht Berlin

Zahlreiche Photovoltaik-Guerilleros versuchen die Anmeldung beim Netzbetreiber deshalb zu vermeiden, da sie befürchten, von ihm Steine in den Weg gelegt zu bekommen.

Nicht jeder Energieversorger reagiert zuvorkommend bei dem beabsichtigten Betrieb einer Balkon-Photovoltaik-Anlage.

Schließlich verliert er Einnahmen durch das Einsparpotenzial für den Endkunden.

Auch sind in vielen Haushalten noch alte Ferraris-Zähler im Einsatz.

Diese haben keine Rücklaufsperre, und das Zählblatt kann sich, wenn der Strom in den öffentlichen Stromkreis zurückläuft, statt in die vorgesehene Richtung, rückwärts drehen.

Ein rückwärts laufender Stromzähler gilt als Manipulation und der Betreiber des Balkonkraftwerkes muss mit einer Strafanzeige durch den Messstellenbetreiber rechnen.

Balkonkraftwerk anmelden oder nicht Berlin – Netzbetreiber Position

Zahlreiche Netzbetreiber sind jedoch bereit, die alten Ferraris-Zähler ohne große Zusatzkosten gegen neue auszutauschen, die eine Rücklaufsperre haben.

Ist der Netzbetreiber der Auffassung, dass ein Zweirichtungszähler einzubauen ist, so hat er laut §20 der Nierspannungsanschlussverordnung auch das Recht dazu.

Dann können jährliche Gebühren von 50EUR auf den Verbraucher zukommen, was wiederum die Amortisation des Balkonkraftwerkes negativ beeinflusst.

Es gibt jedoch zahlreiche Netzbetreiber, die auf diese Schritte verzichten und die Verbraucher bei ihrem Vorhaben unterstützen, einen persönlichen Beitrag zur Energiewende beizutragen.

Schließlich ist die Menge des Stroms, der durch das Balkonkraftwerk erzeugt wird und vom Endverbraucher ungenutzt in das öffentliche Stromnetz einfließt, als sehr gering einzuschätzen.

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